Da es sich dabei um Landwirtschaftsland handelt, wird mit dem Wasserbauvorhaben lediglich in Kauf genommen, dass das Land auch in Zukunft bereits bei Ereignissen mit relativ grosser Eintretenswahrscheinlichkeit überflutet wird, da dafür ein tieferes Schutzziel als für Siedlungsgebiete Anwendung findet. Dies ist nicht zu beanstanden, die hier gewählten Schutzziele orientieren sich an der «Risikostrategie Naturgefahren».19