Die Verwirklichung von Wasserbauvorhaben ist von öffentlichem Interesse und bezweckt die Erhöhung der Hochwassersicherheit und die Verbesserung des ökologischen Zustands des Gewässers. Mit der Beanspruchung von FFF können die gesetzlichen Aufgaben zum Schutz von Hochwasser und zur Revitalisierung von Fliessgewässern erfüllt werden.18