Erkenntnisse optimal genutzt werden. Eingezonte oder durch andere bodenverändernde Nutzungen beanspruchte Fruchtfolgeflächen sind zu kompensieren. Von der Kompensation wird abgesehen, sofern die Beanspruchung in Erfüllung einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe erfolgt 16 Siehe Technischer Bericht vom 4. Mai 2022, Ziff. 7.2.1.3 7/13 BVD 140/2024/2