Dies ergibt sich auch aus dem Technischen Bericht vom 4. Mai 2022, wo die verschiedenen Interessen inklusive der Beanspruchung von Kulturland mit FFF sorgfältig ermittelt, bewertet und abgewogen wurden. Dementsprechend hat die Fachstelle Hochbau und Bodenrecht des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) in ihrem Fachbericht «Kulturland / Fruchtfolgeflächen» vom 18. März 2020 der Beanspruchung von Kulturland und FFF durch das Wasserbauvorhaben zugestimmt, wobei die dauerhaft beanspruchte FFF nicht kompensiert werden müsse.