Es sei kompakt und flächensparend nach den einschlägigen Richtlinien und Handlungsgrundsätzen des Kantons und des Bundes dimensioniert worden. Die BVD sieht keinen Anlass, diese Darstellung der Vorinstanz in Zweifel zu ziehen, womit davon ausgegangen werden kann, dass die FFF soweit möglich geschont und damit dem Erhalt von FFF grösstmöglich Rechnung getragen wurde. Dies ergibt sich auch aus dem Technischen Bericht vom 4. Mai 2022, wo die verschiedenen Interessen inklusive der Beanspruchung von Kulturland mit FFF sorgfältig ermittelt, bewertet und abgewogen wurden.