Dass der Anteil der beanspruchten FFF so gering ist, ist im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen. Mit dem Wasserbauvorhaben soll der Hochwasserschutz verbessert und der Hiemiswilbach ökologisch aufgewertet werden. Am Hochwasserschutz und an der Gewässerrevitalisierung besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Diese öffentlichen Interessen vermögen die Beanspruchung der relativ geringen Fläche an FFF zu rechtfertigen. Zwar verlangen die Beschwerdeführerinnen die Prüfung von «milderen» Hochwasserschutzmassnahmen, die insbesondere auch ohne die Beanspruchung von FFF auskämen.