Es handelt sich um den Schutz eines grossen Teils des bewohnten Gebiets und nicht um Objektschutzmassnahmen zugunsten der Grundstücke der Beschwerdeführerinnen. Das Schutzziel wird für die Grundstücke der Beschwerdeführerinnen mit den vorgesehenen Hochwasserschutzmassnahmen erreicht. Die Beschwerdeführerinnen haben keinen Anspruch, dass ihre Grundstücke darüber hinaus geschützt resp. die Überflutungen reduziert werden.