13 RPG zwingend Ersatz zu leisten. Dies gelte ausdrücklich auch im Zusammenhang mit der Revitalisierung von Gewässern. Es sei damit klar falsch, wenn das Tiefbauamt einfach so annehme, vorliegend müsse keine Rücksicht auf die FFF genommen werden bzw. diese müssten nicht kompensiert werden, weil das fragliche Wasserbauvorhaben der gesetzlichen Aufgabe zum Schutz vor Hochwasser diene. Im Gegenteil wäre nach einer Lösung zu suchen gewesen bzw. sei nach einer Lösung zu suchen, welche auch dem Erhalt von FFF grösstmöglich Rechnung trage.