Die Eignung der Massnahmen ist in Bezug auf ihre Auswirkungen auf das Einzugsgebiet zu beurteilen. Im Übrigen ist im Umgang mit dem Gewässer und seiner Umgebung darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Gewässer in natürlichem Zustand erhalten bleibt oder naturnah gestaltet bzw. revitalisiert wird, die Massnahme der Wasserbaukunst entspricht, die Projektziele in Abhängigkeit des Risikos und der Kosten festgelegt werden, auf die Gegebenheiten des einzelnen Gewässers, des Einzugsgebietes und des Gewässernetzes Rücksicht genommen wird, das Gleichgewicht zwischen oberirdischem Gewässer und Grundwasser nicht gestört wird, den Anliegen des Gewässer-, Landschafts-, Natur- und Umwelt-