4. Subsubeventualiter zu Ziff. 1 hiervor sei die Verfügung des Tiefbauamts vom 11. Januar 2024 aufzuheben und es seien die Einwohnergemeinden Burgdorf und Heimiswil zu verpflichten, Frau C.________ und Frau D.________ sämtliche ihnen durch den Wasserbauplan «Hochwasserschutz und Revitalisierung Heimiswilbach» direkt oder indirekt verursachten Schäden zu ersetzen sowie geeignete Überflutungsgebiete zu bezeichnen. 5. Subsubsubeventualiter zu Ziff. 1 hiervor sei die Verfügung des Tiefbauamts vom 11. Januar 2024 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das Tiefbauamt zurückzuweisen.