3. Subeventualiter zu Ziff. 1 hiervor sei die Verfügung des Tiefbauamts vom 11. Januar 2024 aufzuheben und es sei der Wasserbauplan «Hochwasserschutz und Revitalisierung Heimiswilbach» insoweit anzupassen, als entlang der Grundstücke Burgdorf Gbbl. Nrn. J.________ und A.________ keine Mauer und auf dem Grundstück Burgdorf Gbbl. Nr. I.________ keine Böschung erstellt wird.