2. Eventualiter zu Ziff. 1 hiervor sei die Verfügung des Tiefbauamts vom 11. Januar 2024 aufzuheben und es sei der Wasserbauplan «Hochwasserschutz und Revitalisierung Heimiswilbach» insoweit anzupassen, als entlang der Grundstücke Burgdorf Gbbl. Nrn. J.________ und I.________, insbesondere im Bereich der Brücke L.________, das Gerinne des Heimiswilbachs derart ausgebaut resp. vertieft wird, dass diese Grundstücke bei einem HQ100 – mit oder ohne Mauer entlang der Grundstücke Burgdorf Gbbl. Nrn. J.________ und A.________ sowie Böschung auf dem Grundstück Burgdorf Gbbl. Nr. I.________ – nicht mehr überschwemmt werden.