2. Gegen den Gesamtentscheid des TBA reichten die Beschwerdeführerinnen am 19. Februar 2024 gemeinsame Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Anträge. 1. Die Verfügung des Tiefbauamts vom 11. Januar 2024 sei aufzuheben und es sei der Wasserbauplan «Hochwasserschutz und Revitalisierung Heimiswilbach» nicht zu genehmigen.