und 2023 ertüchtigt (Stützmauern Lehnenbrücken und Brücken) und die Ertüchtigungen mit dem Projekt Erneuerung Lässli – Niwfuren abgeschlossen. Der Aufhebung der bislang gültigen Höchstgewichtsbeschränkung kann aus bautechnischer Sicht deshalb vollzogen werden. Aus Sicht des Strassenbaus bestehen weder statische Gründe, noch liegen Argumente der Strassendimensionierung vor, um weiterhin an der bisherigen Beschränkung festzuhalten. Es trifft zwar zu, dass mit der N8 eine Hauptverkehrsachse für die Erschliessung der Alpenpässe und des Haslitals besteht.