In Hausen liege die öffentliche Schule direkt an der Brünigstrasse. Die weitere Verlagerung des Durchgangverkehrs inklusiv des gesamten Schwerverkehrs ohne Verkehrsberuhigungs-Massnahmen im Bereich der Schule (zum Beispiel Temporeduktion) sei aus Sicht der Verkehrssichert nicht verantwortbar. Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Schulzonen müssten zwingend eingehalten werden. In der Publikation «Verfügung Strassenverkehr» werde lediglich über die komplette Aufhebung der Beschränkung «Höchstgewicht 28 t» informiert. Die Aufhebung sei nicht zeitlich beschränkt.