deeigentümer Rechnung getragen werden. Seit über sieben Jahren würden sie die Umsetzung der gesetzlich verbindlichen Lärmschutzauflagen an der Brünigstrasse verlangen. Ausser der von ihnen vorgeschlagenen Signalisationsänderung seien bisher trotz weiterer konstruktiver Vorschläge ihrerseits keine weiteren Massnahmen umgesetzt worden. Die Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit [wohl: des Höchstgewichts] 28 t führe zu einer weiteren Lärmbelastung an der Brünigstrasse und verstosse somit gegen die Lärmschutzverordnung. Sie könne daher nicht bewilligt werden.