Als flankierende Massnahme wäre zum Beispiel eine Steuerung des Verkehrsflusses durch eine Signalisationsänderung denkbar. Durch die zusätzliche Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Brünigstrasse würden die direkt an der Brünigstrasse liegenden Gebäude zusätzlichen Erschütterungen und Lärmbelastungen ausgesetzt. Diese führten zu einer massiven Reduktion der Wohnqualität, zu gesundheitlichen Schäden bei der Wohnbevölkerung und zu Schäden an den Gebäuden. Diese Belastung der Gebäude könne durch eine Begehung werktags zwischen 06:00 und 17:00 nachgewiesen werden. Diesen Schäden müssten durch eine Verkehrsverlagerung, eine generelle Temporeduktion und/oder durch Entschädigung der Gebäu-