Emissionsbegrenzende Massnahmen seien vor Gewährung von Erleichterungen zu prüfen. Die Aufhebung ohne flankierende Massnahmen werde dazu führen, dass der gesamte Durchgangsverkehr mit Navigationsgeräten die Brünigstrasse benützen werde. Diese Tatsache könne bereits heute aus dem touristischen Durchgangsverkehr Richtung Grimsel/Susten antizipiert werden. Die Aufhebung verstosse somit gegen die Lärmschutzverordnung. Als flankierende Massnahme wäre zum Beispiel eine Steuerung des Verkehrsflusses durch eine Signalisationsänderung denkbar.