sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung betreffend Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beantragt. Die Beschwerde ist zudem innert 30 Tagen seit Veröffentlichung der Verfügung im Anzeiger Oberes Emmental eingereicht worden. Die Bestimmungen über Form und Frist sind somit eingehalten.