Die Begründung muss sich wenigstens in minimaler Form mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzen und sinngemäss darauf schliessen lassen, inwiefern dieser unrichtig sein soll.6 Die Beschwerde enthält zwar keinen ausdrücklichen Antrag, aus der Eingabe geht jedoch genügend klar hervor, aus welchen Gründen der Beschwerdeführer 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion