2. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. Oktober 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD). Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung. Zur Begründung macht er insbesondere geltend, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf minimal 40 km/h sei ausreichend. Es bestehe schon ein Trottoir. Zudem bremse die Kurve beim Abbiegen auf die Dorfstrasse stark ab. 1/5 BVD 140/2024/110