Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, zu diesen Ausführungen Stellung zu nehmen. Dabei wurden sie darauf hingewiesen, dass Stillschweigen als Zustimmung zu diesen Ausführungen gelte. Der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte reichte eine Eingabe vom 13. März 2025 ein. Von den weiteren Verfahrensbeteiligten ging keine Stellungnahme ein. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen