«In der Stellungnahme vom 28. Januar 2025 (richtig: 31. Januar 2025, eingegangen am 3. Februar 2025) führt das TBA OIK IV u.a. aus, dass man es als sinnvoll erachte, die Rückbaufrist dem Gewässerunterhalt am Hälsligraben gleichzusetzen, dieser Gewässerunterhalt auf die zweite Jahreshälfte 2025 verschoben und die Dauer der Arbeiten maximal drei Wochen dauern werde. Als Baustart sei der 15. September 2025 festzusetzen.