6. Mit Verfügung vom 14. Februar 2025 nahm das Rechtsamt den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten im Verfahren auf, stellte diesem die gesamten Akten des Beschwerdeverfahrens in Kopie zu und gab ihm Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen. Weiter führte das Rechtsamt in dieser Verfügung Folgendes aus: