Mit Schreiben vom 28. Januar 2025 nahm das TBA OIK IV zu den Fragen Stellung. Zu Frage a führte es aus, der Gewässerunterhalt sei auf die zweite Jahreshälfte 2025 verschoben worden. Die Dauer der Arbeiten werde maximal 3 Wochen dauern (abhängig von der Witterung). Zu Frage b hielt es fest, man erachte es als sinnvoll, die Rückbaufrist dem Gewässerunterhalt am Hälsligraben gleichzusetzen. Als Frist für den Baustart sei der 15. September 2025 festzusetzen.