7. Die Wiederherstellungsverfügung wird ausser Kraft gesetzt, wenn innert 30 Tagen seit deren Eröffnung ein Baugesuch eingereicht wird. Eingabestelle ist die Gemeindeverwaltung Eggiwil. Bei abschlägigem Bescheid des Baugesuchs tritt die Wiederherstellungsverfügung erneut mit einer Dauer von 3 Monaten in Kraft. 8. Wir das nachträgliche Baugesuch zurückgezogen, so tritt die Wiederherstellungsverfügung wieder sofort in Kraft. 9. Die Kosten der Wiederherstellungsverfügung belaufen sich auf Fr. 1200.00. Sie werden den Verfügungsadressaten hälftig in Rechnung gestellt. […]»