1/8 BVD 140/2024/106 nung der Ufermauern auf den Parzellen Eggiswil Gbbl.-Nr. B.________ und E.________ der F.________ im Gewässerraum und die Wiederherrichtung einer naturnahen Uferböschung mit einem Böschungsverhältnis 2:3. Die Verfügung gilt gleichermassen für beide Verfügungsadressaten. Die Wiederherstellung der Böschung ist zeitgleich zu erfolgen. 2. Die Böschungen sind mit standortgerechter Ufervegetation zu bestocken.