Die vorliegende Bewilligung ersetzt die Bewilligung Nr. 104871 vom 8. Mai 2015, lautend auf die C.________, Bern. 14/15 BVD 140/2024/105 2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1100.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Das Amt für Grundstücke und Gebäude hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von CHF 2836.85 zu ersetzen. IV. Eröffnung