Abgabe Die jährlich wiederkehrende Abgabe beträgt CHF 12.– pro m2 beanspruchte Wasserfläche, ausmachend CHF 360.– pro Jahr. Diese Abgabe ist vorschüssig jeweilen per 01.01. eines jeden Kalenderjahres, gemäss Rechnungsstellung durch das Amt für Grundstücke und Gebäude, zu bezahlen. Kanzleigebühr Die Bewilligungsnehmerin hat dem Amt für Grundstücke und Gebäude für die Ausstellung dieser Bewilligung eine einmalige Kanzleigebühr gemäss Art. 8 AGSGV von CHF 80.– zu bezahlen, zahlbar innert 30 Tagen nach separater Rechnungsstellung durch das Amt für Grundstücke und Gebäude.