Für den Bestand und Betrieb der Bauten und Anlagen ist der Gesamtbauentscheid vom 3. März 2020 massgebend. 7. Die vorliegende Bewilligung ersetzt die Bewilligung Nr. 103863 (alt Nr. 105594) vom 26. August 1994, lautend auf die C.________, Bern. c) Die Verfügung des Amts für Grundstücke und Gebäude Nr. 110673 vom 20. Juni 2024 (Konzession Badesteg) wird aufgehoben. Anstelle der Konzession wird folgende Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch erteilt: Umfang der Bewilligung Die Bewilligung umfasst folgende Anlage: