Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als eher unterdurchschnittlich einzustufen, da kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses sind als durchschnittlich zu werten. Insgesamt erscheint ein Honorar von CHF 5500.– als angemessen.