Der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens kann also unabhängig von einer allfälligen Vereinbarung über einen Beitrag der ANF an die Kosten der Beschwerdeführerin beurteilt werden. Der vorliegende Entscheid steht dem Abschluss einer solchen Vereinbarung auch nicht entgegen. 5. Ergebnis und Kosten