Das AGG errechnete gestützt auf die ihm von der Beschwerdeführerin eingereichten Pläne für die Bootsanlegestellen für 22 kleinere und 7 grössere Boote eine beanspruchte Wasserfläche von 1197,51 m2 und für den Badesteg in der Jakobsbucht eine beanspruchte Wasserfläche von 30 m2. Die Flächenberechnungen werden von der Beschwerdeführerin nicht bestritten. Der Abgabensatz für gesteigerten Gemeingebrauch am Bielersee beträgt CHF 12.– pro m2. Daraus ergibt sich für die Bootsanlegestellen für 22 kleinere und 7 grössere Boote eine jährliche Abgabe von CHF 14'370.10 (1197,51 x 12.–) und für den Badesteg in der Jakobsbucht eine jährliche Abgabe von CHF 360.– (30 x 12.–).