Sie erfordern eine (Nutzungs-)Bewilligung. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine Benutzung mit der Zweckbestimmung der öffentlichen Sache nicht vereinbar ist und der berechtigten Person eine ausschliessliche Verfügung über einen Teil der Sache verleiht, so dass andere Benutzende insoweit vom Gebrauch ausgeschlossen werden.18 Eine solche Nutzung erfordert eine Konzession.