Für die Gewährung der entsprechenden Ausnahmebewilligungen u.a. für den Badesteg in der Jakobsbucht und die Bootsanlegestellen sei entscheidend, dass diese Anlagen in nächster Gehdistanz zum Klosterhotel und dessen Infrastrukturanlagen (sanitäre Anlagen, Gastronomie) und zur Navette-Anlegestelle lägen, wo sich die meisten Besucher aufhielten. Sie dienten der Besucherlenkung, indem sie die seeseitigen Besucherströme kanalisierten und die Besucher von den sensiblen Bereichen des Naturschutzgebiets fernhielten. Im Hinblick auf die Schutzziele der Moorlandschaft und des Naturschutzgebiets überwögen damit die Vorteile.