d) Nach Angaben des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne ist ein nachträgliches Baugesuch für eine Projektänderung zur Baubewilligung bbew 134/2019 vom 3. März 2020 eingereicht worden. Es ist Sache des Regierungsstatthalteramts zu prüfen, ob die Projektänderung allenfalls auch Verfahren zur Anpassung von Nutzungsbewilligungen oder Konzessionen veranlasst. Gegebenenfalls sind solche Verfahren bei der Bestimmung der Leitbehörde nach den Vorschriften des Koordinationsgesetzes zu berücksichtigen und die Verfügungen betreffend Nutzung des öffentlichen Gewässers in den Gesamtentscheid zu integrieren. 3. Nutzungsrecht der Beschwerdeführerin am Bielersee