c) Die Baubewilligung vom 3. März 2020 ist rechtskräftig geworden. Eine formelle Koordination der vorliegenden Streitsache mit dem Baubewilligungsverfahren kann nicht mehr erfolgen. Eine Nichtigkeit der Baubewilligung infolge fehlender formeller Koordination mit dem Bewilligungs- bzw. Konzessionsverfahrens für die Nutzung des öffentlichen Gewässers ist nicht anzunehmen, wenn eine inhaltliche Abstimmung (materielle Koordination) noch möglich ist.10 Dies ist hier der Fall.