b) Das ist hier nicht korrekt erfolgt. Das AGG hat im Baubewilligungsverfahren eine Auflage hinsichtlich der Erteilung (bzw. Anpassung) der Nutzungsbewilligung/Konzession formuliert, die das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne in die Baubewilligung vom 3. März 2020 übernommen hat. Mit der Auflage wurde die Frage der Nutzungsbewilligung/Konzession bzw. deren Anpassung nicht materiell geregelt. Sie bewirkte daher keine eine inhaltliche Abstimmung (materielle Koordination) zwischen Nutzungsbewilligung/Konzession und Baubewilligung. Auch eine formelle Koordination hat nicht stattgefunden. Die neuen Konzessionen wurden erst Jahre nach Erteilung der