Am 23. September 2024 teilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne mit, dass ein nachträgliches Baugesuch für eine Projektänderung zur Baubewilligung bbew 134/2019 vom 3. März 2020 eingegangen sei und das Regierungsstatthalteramt zu dessen Behandlung auf die Baubewilligungsakten bbew 134/2019 angewiesen sei. Das Rechtsamt der BVD erstellte daraufhin Kopien dieser Akten und sandte die Originalakten an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zurück.