3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten des AGG und die Akten des Baubewilligungsverfahrens bbew 134/2019 ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGG beantragte mit Vernehmlassung vom 30. August 2024 die Abweisung der Beschwerde.