2. Dagegen hat die C.________ am 19. Juli 2024 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde eingereicht. Sie beantragt die Aufhebung der beiden Konzessionen vom 20. Juni 2024 insoweit, als damit Abgaben zu Lasten der Beschwerdeführerin verfügt werden. Eventualiter seien die Konzessionen aufzuheben und stattdessen Bewilligungen mit entsprechend reduzierten Abgaben auszustellen. Subeventualiter seien die Konzessionen aufzuheben und die Angelegenheit sei zur Neubeurteilung an das AGG zurückzuweisen. Die ebenfalls am 20. Juni 2024 ausgestellte Bewilligung Nr. 110674 des AGG für den Anlegeplatz der Navette wurde von der Beschwerdeführerin nicht angefochten.