Dafür hat das AGG eine Konzessionsgebühr von 16'765.15 pro Jahr (CHF 14.– pro m2 beanspruchte Wasserfläche) festgelegt. Die zweite Konzession (Nr. 110673) ersetzt die Bewilligung Nr. 104871 vom 8. Mai 2015; sie betrifft den Badesteg in der Jakobsbucht. Dafür hat das AGG eine Konzessionsgebühr von CHF 420.– pro Jahr (ebenfalls CHF 14.– pro m2 beanspruchte Wasserfläche) festgelegt.