Mit E-Mail vom 12. Juli 2023 reichte die C.________ dem AGG die Situations- und Projektpläne vom 27. September 2019 sowie revidierte Projektpläne vom 9. November 2021 ein. Nach weiterer Korrespondenz, die zu keiner Einigung über die Konzessionsgebühren führte, stellte das AGG am 20. Juni 2024 zwei Konzessionen zugunsten der C.________ aus. Die erste Konzession (Nr. 110672) ersetzt die Bewilligung Nr. 103863 vom 26. August 1994; sie betrifft die Bootsanlegeplätze für 22 kleine und 7 grosse Boote. Dafür hat das AGG eine Konzessionsgebühr von 16'765.15 pro Jahr (CHF 14.– pro m2 beanspruchte Wasserfläche) festgelegt.