ein Gesuch betreffend gesteigerten Gemeingebrauch bzw. Sondernutzung gestellt werden müsse, woraufhin das AGG die entsprechenden Gebühren in einer anfechtbaren Verfügung festlegen werde. Mit E-Mail vom 24. Mai 2023 wies das AGG die C.________ darauf hin, dass es die Planunterlagen und Flächenangaben gemäss der Auflage in seinem Amtsbericht vom 23. Dezember 2019 noch nicht erhalten habe, welche es erlaubt hätten, die bestehenden Bewilligungen/Konzessionen zu widerrufen und Bewilligungen/Konzessionen für die Anlagen gemäss dem umgesetzten Bauvorhaben auszustellen. Mit E-Mail vom 12. Juli 2023 reichte die C._____