Hinweis AGR: Im Sinne der vom AGR wie auch von der Abteilung Naturförderung formulierten Auflagen wird der Bauherrschaft die Pflicht auferlegt, die Besucherstege ebenfalls der die landseitigen SFG-Freiflächen nutzenden Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Diesem Umstand soll das zukünftige «Parkplatz-Bewirtschaftungs- system» Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang müssen jedoch die bis anhin vollumfänglich der Bauherrschaft auferlegten Konzessionsgebühren überdenkt, resp. der neuen Situation angepasst werden.