Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne bewilligte am 3. März 2020 das Vorhaben gemäss dem Situationsplan im Mst. 1:1000 vom 3. September 2019 sowie den Situations- und Projektplänen vom 27. September 2019 mit naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligungen und einer wasserbaupolizeilichen Ausnahmebewilligung (Gesamtbauentscheid bbew 134/2019). Es verpflichtete die Bauherrin zur Einhaltung der Nebenbestimmungen u.a. gemäss den Amtsberichten des AGG und der ANF. Zudem eröffnete es die Ausnahmebewilligung des AGR für das Bauen ausserhalb der Bauzonen vom 18. Februar 2020.