Die Bauherrschaft erarbeitet in Absprache mit der Abteilung Naturförderung ein Konzept für den zukünftigen Betrieb der Besucherbootsstege («Parkplatz-Bewirtschaftungssystem»).» Die ANF begründete die letztere Auflage damit, dass das primäre Ziel der Besucherbootsstege darin bestehen müsse, durch das Anbieten von öffentlich zugänglichen Anlegestellen möglichst viele Erholungssuchende vom «wilden» Anlegen abzuhalten. Deshalb sollten die Anlegestellen möglichst jederzeit zugänglich sein. Ein Dauerparkieren bzw. Langzeitparkieren sei zu verhindern.