Auch das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung (ANF) erstellte einen Amtsbericht und stimmte dem Vorhaben unter Bedingungen und Auflagen zu. Als Auflagen formulierte die ANF u.a.: «4.10 Das Parkierverbot in der Jakobsbucht muss zwingend umgesetzt und mit einem generellen Anlegeverbot ergänzt werden, da dieser Steg in Zukunft nur noch als Badesteg genutzt werden soll. […] 4.11 Die Bauherrschaft erarbeitet in Absprache mit der Abteilung Naturförderung ein Konzept für den zukünftigen Betrieb der Besucherbootsstege («Parkplatz-Bewirtschaftungssystem»).