Die Strasse habe verbindenden Charakter und die Verkehrsbelastung sei nicht übermässig hoch. Der Einbau eines lärmarmen Strassenbelags finde gemäss der geltenden Praxis im Kanton Bern nur in Regionen statt, in denen keine starken Schneefälle zu erwarten seien, weil Schneeketten und Spikes bei solchen Belägen zu grossem Schaden führen würden. Die Vorinstanz hat somit weder eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit im fraglichen Kantonsstrassenabschnitt noch den Einbau eines lärmarmen Belags in Betracht gezogen.