Der Verzicht auf eine Geschwindigkeitsreduktion oder auf verkehrslenkende Massnahmen wird im Sanierungsprojekt nicht weiter begründet. Hinsichtlich eines lärmmindernden Belags wird lediglich festgehalten, der heutige Fahrbahnbelag werde innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht ersetzt und sei in keinem verbindlichen Programm festgelegt. Im Rahmen von künftigen Belagssanierungen sei dem aktuellen Stand der Technik gebührend Beachtung zu schenken. Nach Möglichkeit seien lärmtechnisch günstige Beläge bei der definitiven Belagswahl zu evaluieren. Als Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg sind bei drei Gebäuden Lärmschutzwände vorgesehen.